Ehescheidung
Wenn Ehescheidung für Sie zum Thema wird, unterstützt Sie Fachanwältin Beate Meinberg.
Was ist eigentlich eine Ehescheidung?
Die formelle, juristische Beendigung einer Ehe nennt man Ehescheidung. Eine Ehe kann nur durch eine Ehescheidung, den Tod oder durch eine Aufhebung beendet werden. Für die Scheidung ist ein gerichtliches Verfahren notwendig. Die Ehescheidung wird durch Urteil ausgesprochen. Es handelt sich dabei um einen Anwaltsprozess. Dies bedeutet, dass derjenige, der das Scheidungsverfahren einleitet, durch einen Anwalt vertreten sein muss. Der andere Ehegatte kann, falls er keine eigenen Anträge zur Ehescheidung stellt, der Scheidung nur zustimmen. Hierfür benötigt er keinen eigenen Anwalt.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Ehescheidung erfüllt sein
Gemäß § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist gegeben, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Dies muss im Einzelnen nicht nachgewiesen werden. Das Gesetz stellt zwei Vermutungen für das Scheitern der Ehe auf. Eine Zerrüttung der Ehe, die Voraussetzung für die Ehescheidung ist, wird angenommen, wenn die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen, also eine einverständliche Ehescheidung vorliegt.
Ehescheidung gegen den Willen des Ehepartners?
Auch gegen den Willen des anderen Ehegatten kann eine Ehescheidung ausgesprochen werden, wenn die Eheleute drei Jahre lang getrennt gelebt haben. Bei einer derart langen Trennungsdauer steht fest, dass die Ehe unwiderlegbar zerrüttet und die Ehescheidung auf Antrag eines Ehepartners auszusprechen ist.
Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres?
Gemäß § 1565 II BGB kann die Scheidung einer Ehe auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres ausgesprochen werden, wenn eine unzumutbare Härte gegeben ist. Diese unzumutbare Härte, die in der Person des anderen Ehegatten begründet sein muss, wird z. B. angenommen bei Gewalttätigkeiten und Misshandlungen. Dem betroffenen Ehepartner ist dann das Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar, so dass die Gerichte in begründeten und nachgewiesenen Fällen die Ehescheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres durchführen.
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?
Ein Scheidungsverfahren dauert ca. 6 Monate. Im Scheidungsverfahren wird nicht nur die Ehescheidung ausgesprochen, sondern es wird auch immer der Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der von den Eheleuten in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Die Klärung dieser Versicherungskonten dauert erfahrungsgemäß ca. 4 Monate. Sobald die entsprechenden Auskünfte dem Gericht vorliegen, wird die Scheidung terminiert. Mit Übersendung des Scheidungsurteils beginnt eine einmonatige Berufungsfrist. Wird eine Berufung nicht eingelegt, wird das Urteil nach Ablauf dieser Frist rechtskräftig. Das Gericht verschickt dann das Scheidungsurteil ca. 2-3 Wochen später nochmals mit dem so genannten Rechtskraftvermerk. Hierbei handelt es sich um das endgültige Scheidungsurteil. Damit ist die Ehescheidung beendet.
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