Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten
Hat ein Ehegatte eine gemeinsame Steuerschuld in Form einer Einkommensteuer-Vorauszahlung während bestehender ehelicher Lebensgemeinschaft entsprechend einer ständigen Übung allein getilgt, so kann er dafür beim Scheitern der Ehe keinen Ausgleich verlangen.
BGH, Urt. v. 20.3.2002 – XII ZR 176/00
(OLG Jena – 2 U 1070/99)
BGB § 426 Abs. 1
BGHReport 2002, 463 = FamRZ 2002, 739
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