Nebenverdienst
Das OLG Naumburg im Urteil vom 1.8.2002 - 3UF56/02 - zum Unterhaltsrecht:
Zwar ist es grundsätzlich zutreffend, dass ein Unterhaltsschuldner im Einzelfall auch gehalten sein kann, neben einer vollschichtigen Tätigkeit eine Nebentätigkeit zur Sicherung des Kindesunterhalts auszuüben. Hierzu bedarf es jedoch jeweils einer Prüfung und Feststellung im Einzelfall.
Alle Einträge aus 2003
Nützliches und Wissenswertes
Hier halten wir Sie ständig auf dem Laufenden über:
- Gesetzesänderungen / -ergänzungen
- aktuelle Rechtsprechung
- allgemeine Informationen
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Beitrags kann keine Gewähr gegeben werden.