Unterhalt bei kurzer Ehedauer bis 3 Jahre
Unterhalt: Bei kurze Ehedauer nur Anspruch auf zeitlich begrenzten Unterhalt (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, 15 UF 105/98)
Bei nur kurzer Ehedauer hat einer der Eheleute auch nur für kurze Zeit Anspruch auf Unterhalt. In dem vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht entschiedenen Fall trennte sich ein Paar nach 28 Monaten. Der Familienrichter hatte der Frau monatlich 277 Mark zuerkannt, begrenzt auf zwei Jahre nach der Scheidung. Die Frau wollte aber eitlich unbegrenzt Geld. Ihre Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil wurde jedoch zum größten Teil zurückgewiesen. Die Frau habe "nicht ehebedingt" ihren Beruf aufgegeben. "Angesichts der kurzen Zeit des Zusammenlebens und der kurzen Ehedauer ist es dann gerechtfertigt, den Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin zu begrenzen."
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