Unterhalt bei 30 Jahren Ehedauer
Unterhalt: Nach 30 Jahren Ehe "Recht auf Nichtstun"
(Oberlandesgericht Schleswig, 13 UF 70/97)
Nach 30 Ehejahren ohne Beruf muss sich eine geschieden Frau keinen Job suchen.
So entschied das Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig (OLG).
Danach hat die Frau vollen Anspruch auf Elementarunterhalt, Altersvorsorge-,
Krankenvorsorge- und Pflegevorsorgeunterhalt, heißt es in dem Urteil.
Die Frau suchte nach der Scheidung vergeblich eine Anstellung. Sie bekam nur
Absagen. Ein "fiktiv erzielbares Einkommen" ist nicht anzusetzen, so das OLG. Es sei bekannt, dass infolge des Wandels auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsstellen im
abgabefreien Bereich nicht mehr so leicht wie früher zu finden seien. Dieser
Bereich werde zunehmend von arbeitslosen Arbeitnehmern genutzt. Dadurch habe
sich die Zahl der Bewerber ganz beträchtlich erhöht und die Chancen für
ungelernte Kräfte seien gesunken, heißt es in der Urteilsbegründung.
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