Schadenersatz bei nicht gewährtem Umgangsrecht
Der umgangsberechtigte Elternteil kann vom anderen Elternteil Schadensersatz verlangen, wenn ihm der andere Elternteil den Umgang nicht in der vom Familiengericht vorgesehenen Art und Weise gewährt und ihm daraus Mehraufwendungen entstehen, hat der BGH am 19.6.2002 - XII ZR 173/00 - entschieden.
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