Elterliche Sorge
OLG Karlsruhe, Beschluß v. 23.4.2002 - 5 UF 29/02
1. Mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern gebietet nicht zwangsläufig und nicht im Regelfall die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob hierdurch kindliche Belange berührt werden.
2. Aus einem einmaligen "Aussetzer" eines Elternteils (hier: Gewalttätigkeit gegenüber dem anderen Elternteil) in der virulenten Trennungsphase läßt sich eine fehlende Erziehungseignung nicht ableiten.
Alle Einträge aus 2002
Hier halten wir Sie ständig auf dem Laufenden über:
- Gesetzesänderungen / -ergänzungen
- aktuelle Rechtsprechung
- allgemeine Informationen
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Beitrags kann keine Gewähr gegeben werden.