Scheidung in Berlin
Scheidung in Berlin - mit dem Online-Scheidungsantrag der Kanzlei Meinberg gehen Sie den ersten Schritt. Fachanwältin Beate Meinberg berät Sie gerne.
Scheidung in Berlin via Internet – geht das?
Die Scheidung-via-Internet ermöglicht Scheidungen im gesamten Bundesgebiet, also auch in Berlin. Sind beide Partner sich einig und wollen ohne Streit auseinander gehen, dann ist die Scheidung nur noch ein formeller Schritt nach Ablauf des Trennungsjahres. Für diejenigen, die sich mit ihrem Ehepartner bereits über den Hausrat und evtl. Unterhaltsansprüche sowie Zugewinnausgleichsansprüche im Vorfeld einer Scheidung geeinigt haben, ist die Online Scheidung-via-Internet ideal. Sie können sich bequem zu Hause an Ihrem PC über den Ablauf des Scheidungsverfahrens anhand der Informationen auf meiner Seite kundig machen und dort in einem verschlüsselten und gesicherten Formular, die für die Scheidung in Berlin erforderlichen Daten hinterlegen. Wenn Sie dann sicher sind, dass Sie den Online-Scheidungsantrag einreichen möchten, reicht ein Knopfdruck und Ihre Daten werden mir online übermittelt. Sie erhalten dann umgehend online eine Auftragsbestätigung und kurze Zeit später ebenfalls online den ausformulierten Scheidungsantrag zur Überprüfung.
Welche Unterlagen werden außer dem Scheidungsantrag noch benötigt?
Ich fordere dann von Ihnen die Heiratsurkunde und gegebenenfalls einen Ehevertrag sowie die Anwaltsvollmacht an. Ferner müssen die Gerichtskosten angewiesen werden, da Gerichte auch bei einer Scheidung nur gegen Vorkasse tätig werden. Falls Sie mittellos sind, stelle ich gerne für Sie einen Prozesskostenhilfeantrag. Auch dies können Sie in dem Scheidungsantrags-Formular ankreuzen.
Was passiert, wenn alle Unterlagen für die Scheidung vorliegen?
Ich reiche dann den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu und versendet die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, damit die Rentenkonten geklärt werden können. Nach einer durchschnittlichen Klärungszeit von ca. vier Monaten liegen die Auskünfte der Rentenversicherung meist vor. Das Gericht terminiert dann das Scheidungsverfahren.
Was geschieht beim Gerichtstermin des Scheidungsverfahrens?
Zu dem Termin ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Das Gericht hört Sie an bezüglich der Trennungsdauer und möchte wissen, ob Sie die Ehe für zerrüttet halten oder sich eine Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch vorstellen können. Wird die Zerrüttung von beiden Ehegatten bestätigt, wird die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Zu den Scheidungsterminen in Berlin bin ich meistens selbst anwesend, da ich Berlin sehr mag und jede Gelegenheit nutze, um nach Berlin zu reisen. Sollte meine persönliche Anwesenheit nicht möglich sein, werde ich einen Kollegen in Berlin beauftragen. Er wird Sie dann vor dem zuständigen Gericht in Berlin vertreten. Hierdurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine Mehrkosten.
Wussten Sie eigentlich, ...
dass das Familiengericht beim Amtsgericht in Berlin Schöneberg bundesweit ausschließlich örtlich zuständig ist für Scheidungen, wenn beide Ehegatten im Ausland leben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt? Ansonsten sind für die Scheidung je nach Zuständigkeit die Familiengerichte beim Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg oder Berlin Pankow/Weißensee zuständig.
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