Scheidung und Unterhalt
Zum Thema Scheidung und Unterhalt informiert Sie persönlich und kompetent Fachanwältin Beate Meinberg.
Wird bei der Scheidung auch der Unterhalt geregelt?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird vom Gericht nur die Scheidung ausgesprochen und der Versorgungsausgleich (= Rentenausgleich) durchgeführt. Möchten die Parteien auch eine Regelung über den Unterhalt gerichtlich protokollieren lassen, so bedarf es eines besonderen Antrages.
Was ist der Unterschied zwischen Trennungs- und Scheidungsunterhalt?
Zu unterscheiden ist zwischen dem Trennungs- und dem Scheidungsunterhalt. Der Trennungsunterhalt richtet sich nach § 1361 BGB und gilt für die Zeit von der Trennung bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil. Liegt bereits ein Urteil über den Trennungsunterhalt vor, so endet dieses automatisch mit Rechtskraft der Scheidung. Ab Rechtskraft der Scheidung heißt der Unterhalt „nachehelicher Unterhalt“ oder Scheidungsunterhalt. Die Voraussetzungen hierfür ergeben sich aus den §§ 1569 ff BGB. Wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beantragt, den nachehelichen Unterhalt zu regeln, wird dieses Verfahren im Verbund mit dem Scheidungsverfahren durchgeführt. Dies bedeutet, dass die Scheidung erst ausgesprochen werden kann, wenn auch das Unterhaltsverfahren spruchreif ist. Wird hingegen Trennungsunterhalt eingeklagt, werden die Verfahren unabhängig voneinander geführt. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass es sich bei dem Trennungsunterhalt nicht um eine Scheidungsfolgensache handelt, sondern der Trennungsunterhalt unabhängig von der Scheidung ausgeurteilt wird, da er gerade für die Zeit vor der rechtskräftigen Scheidung gilt.
Wann besteht Anspruch auf Scheidungsunterhalt?
Ein Anspruch auf Scheidungsunterhalt besteht, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Grundsätzlich sind die Ehegatten also nach der Scheidung verpflichtet, in eigener Verantwortung für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Eine Unterhaltsberechtigung besteht insbesondere in den folgenden Fällen:
- Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
- Unterhalt wegen Alters
- Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
- Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
- Aufstockungsunterhalt
- Billigkeitsunterhalt
Der Scheidungsunterhalt kann befristet oder unbefristet gewährt werden.
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