Scheidungsinformationen
Alle Scheidungsinformationen erhalten Sie bei der Kanzlei Meinberg und natürlich auf der Homepage. Fachanwältin Beate Meinberg berät Sie in allen Fragen der Ehescheidung.
Wann kann ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden?
Die Einleitung eines Scheidungsverfahrens ist möglich, sobald die Parteien ca. zehn Monate getrennt leben. Das für die Scheidung erforderliche Trennungsjahr ist dann zwar noch nicht abgelaufen, allerdings ist es abgelaufen zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung. Dies reicht dem Gericht in der Regel aus.
Ist bei einvernehmlicher Scheidung ein Termin beim Anwalt erforderlich?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Besuch beim Anwalt nicht unbedingt erforderlich. Der gesamte Schriftverkehr kann über E-Mail oder per Fax erfolgen. Sie erhalten problemlos und schnell alle Scheidungsinformationen. Hiermit ist eine ernorme Zeitersparnis verbunden, die das Scheidungsverfahren beschleunigt.
Und wenn gestritten wird?
Falls Sie sich nicht über alles einig sind und z. B. über das Umgangsrecht mit den Kindern, die Hausratsteilung, nacheheliche Unterhalts- oder Zugewinnausgleichsansprüche streiten, sind hierfür Besprechungen bei einem Anwalt notwendig. In diesem Fall eignet sich die Online Scheidung-via-Internet nicht, außer Sie wohnen ortsnah zu Gelsenkirchen und können mich auch persönlich in meiner Kanzlei zur Besprechung aufsuchen, um alle Scheidungsinformationen zu erhalten.
Kosten sparen durch Online-Scheidung?
Bei der Online Scheidung-via-Internet können Sie Kosten dadurch sparen, dass nur der Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, anwaltlich vertreten ist. Ein zweiter Anwalt ist entbehrlich. Wenn Sie sich im Vorfeld bereits über alles geeinigt haben und es vor Gericht nichts zu streiten gibt, ist auch der so genannte Streitwert, nachdem sich die Anwalts- und Gerichtskosten im Scheidungsverfahren berechnen, denkbar gering. Außerdem beantrage ich immer eine Reduzierung des Streitwertes um 25 %, wodurch sich die Gesamtkosten noch einmal erheblich reduzieren. Durch die geringeren Verwaltungskosten bei der Online Scheidung-via-Internet gebe ich diese Kostenersparnis gerne an meine Mandanten weiter.
Hier erhalten Sie wertvolle Informationen rund um das Thema Scheidung