Was ich wissen muss...
Verfahrensablauf und Dauer:
- Übersendung Ihres Scheidungsauftrages
- Eingangsbestätigung der Kanzlei Meinberg
- Übermittlung eines Entwurfes des Scheidungsantrages und Anforderung der zu verauslagenden Gerichtsgebühr sowie einer Vollmacht, die Sie unter der Rubrik "Scheidungsantrag/Downloads" ausdrucken können.
- Nach Eingang der Gerichtskosten auf unserem Konto und Vorliegen der unterzeichneten Originalvollmacht, erfolgt die Einreichung des Antrages bei dem zuständigen Gericht. Ich bin bundesweit bei allen Amts- und Landesgerichten zugelassen.
- Das Gericht stellt den Scheidungsantrag nach ca. 2 Wochen dem anderen Ehepartner zu mit der Bitte um Stellungnahme. Ihr Partner muss dann dem Gericht mitteilen, dass er der beantragten Scheidung zustimmt und die Angaben in der Scheidungsschrift hinsichtlich der Trennungsdauer und den Statusangaben korrekt sind. Gleichzeitig werden vom Gericht an beide Parteien die Fragebögen zum Versorgungsausgleich zwecks Klärung der Rentenkonten versandt. Sie können diese Fragebogen auch unter den Downloads ausdrucken lassen. Sie werden in mehrfacher Ausfertigung benötigt. Sobald das gerichtliche Aktenzeichen vorliegt, erhalten Sie eine Honorarvorschussforderung in Höhe der Hälfte der voraussichtlich anfallenden Rechtsanwaltsgebühren.
- Die Klärung der Rentenversicherungskonten dauert erfahrungsgemäß ca. 4 Monate. Falls noch Unklarheiten bestehen, setzt der Rentenversicherungsträger sich direkt mit Ihnen in Verbindung.
- Nach Vorliegen beider Rentenversicherungskonten bestimmt das Gericht dann den Termin zur mündlichen Verhandlung, zu dem beide Ehegatten erscheinen müssen, da sie persönlich gem. § 613 ZPO vom Gericht hinsichtlich der Scheidungsvoraussetzungen angehört werden. Zu diesem Termin sind wir ebenfalls anwesend oder - bei zu großer Entfernung - ein von uns beauftragter Kollege am Gerichtsort. Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
- Der Gerichtstermin dauert etwa 15 Minuten.
Nach Bestätigung beider Ehegatten, dass die Ehe zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wiederhergestellt werden soll, wird das Gericht die Ehe scheiden.
Außerdem wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, indem das Gericht bestimmt, dass von dem Versicherungskonto des einen, ein bestimmter Betrag auf das Versicherungskonto des anderen übertragen wird. Derjenige, der während der Ehezeit die höheren Anwartschaften erworben hat, ist dem anderen ausgleichspflichtig.
Falls beide Parteien anwaltlich vertreten sind, kann die Scheidung unter Verzicht auf das Rechtsmittel der Berufung sofort für rechtskräftig erklärt werden. - Mit Übersendung des Scheidungsurteils erhalten Sie von uns die Honorarschlussrechnung unter Berücksichtigung des vom Gericht dann endgültig festgesetzten Gegenstandswertes, der letztlich Grundlage für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren ist.
- Sofern kein Rechtsmittelverzicht im Termin erklärt wurde, beginnt mit der Übersendung des Scheidungsurteils eine einmonatige Rechtsmittelfrist (§ 517 ZPO), in der eine Berufung eingelegt werden kann.
- Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist übersendet das Gericht nach ca. weiteren 4 Wochen das endgültige Scheidungsurteil mit dem entsprechenden Rechtskraftvermerk "Das Scheidungsurteil ist rechtskräftig seit dem ...".