Getrenntleben liegt vor:

bei räumlicher Trennung in verschiedenen Wohnungen, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist bei Trennung von Tisch und Bett auch innerhalb der Ehewohnung. Wenn Sie also die Trennungsphase bereits eingeleitet haben, bevor Sie dann ausgezogen sind, wird diese Zeit als Trennungszeit mitberechnet.

Erforderlich ist insoweit, dass innerhalb der Ehewohnung keine gegenseitigen Versorgungsleistungen wie kochen, waschen, einkaufen etc. mehr erbracht wurden, also praktisch zwei Haushalt existiert haben.