Scheidungskosten 2026 online berechnen - bundesweite Vertretung
Was kostet eine Scheidung in Deutschland?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert, der aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner und ggf. dem Vermögen berechnet wird. Die Berechnung erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und FamGKG (Familiengerichtskostengesetz). Es gibt keine regionalen Aufschläge — die Kosten sind in ganz Deutschland identisch.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) — staatliche Unterstützung
Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen Ihren Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage und stellen den Antrag bei Bedarf für Sie.
So läuft Ihre Scheidung mit unserer Kanzlei
- Online-Anfrage — Sie füllen das Formular oben aus (60 Sekunden).
- Kostenvoranschlag — Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Einschätzung Ihrer Scheidungskosten.
- Persönliches Gespräch — Per Telefon, Video oder vor Ort in einer unserer Kanzleien. Erstgespräch kostenlos und unverbindlich.
- Mandatierung — Wenn Sie sich für uns entscheiden, übernehmen wir den kompletten Antrag und die Vertretung vor dem zuständigen Familiengericht.
Unsere Standorte — bundesweit für Sie da
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist in München, Berlin, Dresden, Chemnitz und Leipzig persönlich vor Ort. Auf unseren Stadt-Seiten finden Sie die jeweiligen Adressen, Telefonnummern und Hinweise zum lokalen Familiengericht.
Ihre Vorteile
- Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht
- Persönliche Betreuung durch die Fachanwaltskanzlei Kaschube
- Bundesweite Vertretung — alle Familiengerichte in Deutschland
- Klare Kosten von Anfang an — keine Überraschungen
- Diskret & vertraulich
- Verfahrenskostenhilfe-Prüfung inklusive
Häufige Fragen — Scheidungskosten in Deutschland
Was kostet eine Scheidung in Deutschland 2026?
Die Scheidungskosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem Verfahrenswert (Nettoeinkommen beider Ehepartner + ggf. Vermögen). Berechnung erfolgt nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und FamGKG (Familiengerichtskostengesetz) — bundeseinheitlich, keine regionalen Aufschläge. Mit dem kostenlosen Online-Scheidungskostenrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Kosten in 60 Sekunden.
Wie funktioniert der Scheidungskostenrechner?
Sie geben das Nettoeinkommen beider Ehepartner ein, ggf. Angaben zu Vermögen und Versorgungsausgleich. Der Rechner berechnet auf dieser Basis den Verfahrenswert und daraus die Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Tabellen (RVG/FamGKG). Sie erhalten einen schriftlichen Kostenvoranschlag innerhalb 24 Stunden.
Ist die Nutzung des Scheidungskostenrechners kostenlos?
Ja, die Nutzung des Online-Rechners ist vollständig kostenlos und unverbindlich. Auch die schriftliche Erstberatung mit dem detaillierten Kostenvoranschlag ist kostenfrei.
Wo hat die Fachanwaltskanzlei Kaschube Standorte?
Die Fachanwaltskanzlei Kaschube ist in München, Berlin, Dresden, Chemnitz und Leipzig vor Ort. Bundesweite Vertretung vor allen deutschen Familiengerichten ist möglich.
Bekomme ich Verfahrenskostenhilfe (VKH)?
Wenn Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Wir prüfen den VKH-Anspruch kostenfrei im Rahmen der Erstanfrage.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung nach erfüllter Trennungsjahr-Voraussetzung: typischerweise 4–6 Monate ab Antragsstellung. Strittige Verfahren können 12 Monate oder länger dauern.
Verfahrenswerte und Kosten — Übersicht (Tabelle)
Die folgende Tabelle zeigt die typischen Scheidungskosten in Abhängigkeit vom Verfahrenswert. Quelle: RVG-Tabelle (Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG) und FamGKG (Anlage 1 zu § 28 Abs. 1 FamGKG).
| Verfahrenswert | Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| 4.000 € | ~210 € | ~720 € | ~930 € |
| 6.000 € | ~292 € | ~970 € | ~1.262 € |
| 8.000 € | ~376 € | ~1.220 € | ~1.596 € |
| 10.000 € | ~482 € | ~1.450 € | ~1.932 € |
| 15.000 € | ~696 € | ~1.860 € | ~2.556 € |
| 20.000 € | ~872 € | ~2.270 € | ~3.142 € |
| 30.000 € | ~1.224 € | ~3.090 € | ~4.314 € |
| 50.000 € | ~1.928 € | ~4.290 € | ~6.218 € |
Werte gerundet, beispielhaft für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt + 19% MwSt. auf Anwaltskosten. Verfahrenswert = 3 × Nettoeinkommen pro Ehepartner + ggf. 5% des Vermögens. Konkrete Berechnung für Ihren Fall mit unserem Scheidungskostenrechner.
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Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten mit dem kostenlosen Online-Rechner der Fachanwaltskanzlei Kaschube: Eingabe Nettoeinkommen + ggf. Vermögen, Ergebnis in 60 Sekunden nach RVG/FamGKG. Kein Login, keine Verpflichtung. Schriftlicher Voranschlag innerhalb 24 Stunden — kostenlos.
Direkter Kontakt: Telefonisch unter 0800 32 666 77 oder per E-Mail an info@fachanwalt-scheidungsrecht.de. Erstgespräch kostenlos.